von Tanja Braun
Viele Anleger, die mit Filmfonds Geld verloren haben, können nun verstärkt darauf hoffen, dass sie zumindest einen Teil ihrer Anlage zurückbekommen. Das Oberlandesgericht München hat am 18.07.07 (Az: 20 U 2052/07) die Filmproduktionsgesellschaft Cinerenta GmbH wegen Kapitalanlagebetruges zu 40.000 Euro Schadenersatz verurteilt. In dem Urteil argumentiert das Gericht, dass der Verkaufsprospekt des Filmfonds Cinerenta III KG fehlerhaft sei, weil er in irreführender und verharmlosender Weise über die Verlustrisiken informiere. Zudem hat das Gericht die Prospektherausgeberin, die Cinerenta GmbH, für den Prospektfehler verantwortlich gemacht. In einem ähnlichen Urteil entschied Mitte Juni bereits der Bundesgerichtshof (BGH), dass ein Prospekt auch dann fehlerhaft sei, wenn er nur den Eindruck erwecke, als sei die Anlage nur mit begrenztem Risiko verbunden, obwohl tatsächlich ein Totalverlustrisiko möglich sei (AZ: III ZR 125/06). In diesem Fall hatten drei Anleger des Filmfonds Vif Babelsberger Filmproduktion GmbH & Co. 3. KG geklagt, weil die Erlöse ausblieben. Zahlreiche Klagen gegen Cinerenta waren in der Vergangenheit gescheitert: Die Richter hatten argumentiert, dass der Prospekt nicht fehlerhaft sei, da ausreichend auf das Verlustrisiko hingewiesen werde. Durch die Urteile wird der Schutz der Anleger gestärkt: In Zukunft müssen die Fondsgesellschaften deutlicher auf die Risiken ihrer Anlagen hinweisen. Rechtsanwältin Katja Fohrer von der Kanzlei Mattil betont, dass inbesondere das BGH-Urteil für geschädigte Filmfondsanleger von Bedeutung ist: „In fast allen Filmfondsprospekten wird das Verlustrisiko verharmlost.“
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